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Für alle sonstigen Immobilienarten sind nutzungsspezifische Angaben über die Grunddaten hinaus erforderlich.
Dies ist bei einem Schwimmbad entsprechend anders als bei einem Kernkraftwerk.
Hierfür bedarf es normalerweise immer eines persönlichen Augenscheines und eines kompletten Verkehrswertgutachtes mit teilweise erforderlichen weiteren Gutachten und Bodenanalysen oder ähnlichem. |