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Grundsätzlich sind für jede Art von Immobilien zur Berechnung eines Wertes Daten erforderlich, die der Wertermittler kennen muß.
Da diese Daten bei einer Eigentumswohnung etwas verschieden sind von denen eines Einkaufsmarktes haben wir in der Anlage für die gängigsten Immobilien die Grunddaten dargestellt, die zur Wertermittlung als Kurzbewertung oder Gutachten wichtig sind.
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