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Um eine Immobilie über den Sachwert oder den Ertragswert zum Verkehrswert zu führen gibt es zunächst erst einmal zwei verschiedene Möglichkeiten:
1. Die Kurzbewertung
Wenn man sich nur einmal grob informieren möchte, welchen ungefähren Wert eine Immobilie haben könnte, so reicht oftmals die rein rechnerische Variante aus, ohne daß ein Wertermittlungs- sachverständiger selbst kommen und sich die Immobilie ansehen muß. Diese Möglichkeit wird häufig als grober Anhaltspunkt genutzt und stützt sich auf die gesetzlich vorgegebenen Wertermittlungskriterien.
Eine sogenannte Kurzbewertung reicht in vielen Fällen bereits aus um sich grundsätzlich zu informieren oder eine Diskussionsgrundlage zu schaffen.
2. Das Verkehrswertgutachten
Möchte man allerdings ein detailliertes Gutachten haben, z.B. zur Vorlage bei einer Bank, so ist die persönliche Begutachtung eines Sachverständigen unerläßlich. Ein solches umfangreiches Verkehrswertgutachten kann dann auch als Grundlage vor dem Gesetzgeber oder in Rechtsangelegenheiten genutzt werden.
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